Grundsteuererklärung
Von der Feststellungserklärung zur Grundsteuer sind alle Grundstücke, Gebäude und Eigentumswohnungen betroffen, die sich zum Stichtag 01.01.2022 in Ihrem Eigentum befanden. Das heißt: Wenn Sie Ihr Grundstück nach diesem Stichtag verkauft haben, müssen Sie dennoch eine entsprechende Erklärung abgeben.
Hintergrund ist, dass das Finanzamt Baden-Württemberg in diesem Jahr Grundstücke für die Grundsteuer bewerten wird. Zum einen liegen noch nicht alle Daten digital vor, zum anderen liegt die letzte Feststellung bereits einige Jahre zurück und müss neu verifiziert werden. Eine entsprechende Bekanntmachung hat das Finanzamt am 30. März veröffentlicht und seit Mai 2022 Privateigentümer in Informationsschreiben kontaktiert. Die Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer läuft zum 31. Oktober 2022 aus.
Damit Sie sich einfacher zurechtfinden, haben wir Ihnen bereits eine Grundsteuer-Checkliste für Baden-Württemberg als Formular zur Verfügung gestellt:
In diesen Bereichen helfen wir Ihnen gerne:
- Grundsteuer A, B und C
- Bodenrichtwerte
- Grundsteuermesszahl
- Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer
- Übermittlung an die Finanzämter
- Nacherklärungen / Selbstanzeigen
Ganz wichtig: bei Bedarf kümmern wir uns um Abgabe-Fristverlängerungen für Sie, damit Sie Zeit gewinnen. Übrigens, hier schließt sich der Kreis: Unsere Beratungskosten können Sie angemessen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abziehen.