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Steuererklärungen

In Steuererklärungen werden alle Abgaben, die Sie für sich oder Ihre Unternehmung geleistet haben, offengelegt. Ob Sie zuviel bezahlt haben und mit Rückerstattungen rechnen können oder ob Nachzahlungen drohen, hängt nicht zuletzt von der Fachkenntnis ab, wo sich Steuerbelastungen legal mindern lassen.

Für unsere Mandanten übernehmen wir das als Steuerkanzlei mit Standorten in Freiburg und Auggen schon während der laufenden Beratungsarbeit. Aber auch dann, wenn Sie uns Ihr Vertrauen erst zur Erklärungserstellung schenken, geht jede Zahlungsposition durch unser strenges Raster der Einsparmöglichkeiten. Wir kennen jedes erlaubte Schlupfloch, maßgebliche Freigrenzen- und beträge und holen für Sie das Optimum heraus – schnell, professionell und gesetzesgemäß.

Steuererklärung leicht gemacht

Das erspart Ihnen nicht nur die lästige Pflicht, es macht auch jede Steuererklärung zum sicheren Weg, so wenig wie möglich an Belastungen tragen zu müssen und so viel wie möglich erstattet zu bekommen. Ach ja – selbstverständlich errechnen wir noch vor der Finanzbehörde das zu erwartende Ergebnis für Sie und überprüfen ergangene Steuerbescheide haarklein.

In diesen Bereichen helfen wir Ihnen gerne:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
  • Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
  • Übermittlung an die Finanzämter
  • Nacherklärungen / Selbstanzeigen
  • Feststellungserklärungen zur Grundsteuer

Ganz wichtig: Bei Bedarf kümmern wir uns um Abgabe-Fristverlängerungen für Sie, damit Sie Zeit gewinnen. Übrigens, hier schließt sich der Kreis: Unsere Beratungskosten können angemessen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen werden.

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